Hinweise aus der Praxis deuten darauf hin, dass die EORI-Verwaltung perspektivisch stärker in das Zoll-Portal verlagert werden könnte.
Eine offizielle Ankündigung „ab 2027 nur noch Portal“ liegt (Stand: 19.02.2026) nicht vor. Auf unsere Anfrage bei der zuständigen EORI-Vergabestelle vom 13.02.2026 haben wir bis heute keine Rückmeldung erhalten. Aktuell sind die bekannten Wege weiterhin nutzbar.
Der Beitrag zeigt, welche Möglichkeiten es heute gibt, EORI-Nummern zu ändern oder zu beantragen, welche Voraussetzungen im Zoll-Portal erforderlich sind und was Unternehmen organisatorisch vorbereiten sollten.
Sie haben Fragen zur EORI-Nummer oder zur Zollabwicklung?
Rufen Sie uns an unter +49 2862 589720 oder schreiben Sie uns an zoll@tuxhorn.com
EORI-Nummer. Warum sie für den Außenhandel unverzichtbar ist
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist die zentrale Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte im EU-Außenhandel.
Ohne EORI sind zollrechtliche Handlungen wie Ausfuhranmeldungen, Einfuhren, Versandverfahren (T1) oder Lagerverfahren in der Praxis regelmäßig nicht möglich.
Die Verpflichtung zur Registrierung ergibt sich aus Art. 9 Unionszollkodex (UZK – Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Die Einzelheiten zur Registrierung sind u. a. in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 geregelt.
Wer benötigt eine EORI-Nummer?
Eine EORI-Nummer benötigen grundsätzlich:
• Unternehmen mit Sitz in der EU, bevor sie erstmals eine zollrechtliche Tätigkeit ausüben (z. B. Ausfuhranmeldungen, Einfuhren, Lagerverfahren).
• Drittlandsunternehmen, sofern sie in der EU als Anmelder, Verwahrer oder im Rahmen einer indirekten Vertretung auftreten.
Privatpersonen benötigen in der Regel keine EORI-Nummer, sofern sie nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit handeln.
Aktueller Stand: EORI-Beantragung und Änderungen heute
Derzeit stehen Unternehmen typischerweise zwei Wege zur Verfügung:
Im Zoll-Portal können Unternehmen u. a.:
• eine neue EORI-Nummer beantragen
• Stammdaten ändern (Firmierung, Anschrift, Rechtsform)
• eine EORI-Nummer oder Niederlassungsnummer beenden
Wichtig: Bei Firmierung, Rechtsform oder Anschrift zählt nicht „ungefähr passend“, sondern exakt. Abweichungen zwischen EORI-Stammdaten und Anmeldedaten führen in der Praxis häufig zu Rückfragen, Verzögerungen oder gar zu Zurückweisungen.
Zoll-Portal: Voraussetzungen, Login und interne Zuständigkeiten
Für die digitale EORI-Verwaltung im Zoll-Portal sind in der Regel folgende Punkte entscheidend:
• funktionsfähiger Zugang zum Geschäftskundenportal
• geeignete Identifizierungsmethode (häufig ELSTER; je nach Konstellation weitere Verfahren)
• klar geregelte Rollen und Zuständigkeiten im Unternehmen (wer darf ändern, wer kontrolliert)
• saubere Ablage der Zugangsdaten und Vertretungsregelung (Urlaub/Krankheit)
Praxis-Hinweis: Ein häufiger Stolperstein ist, dass nur eine Person Zugang hat oder dass niemand mehr weiß, welche Identität/Organisation im Portal hinterlegt ist.
Schritt-für-Schritt: So bereiten Sie Ihr Unternehmen heute auf eine Portal-Pflicht vor
Auch ohne offizielle Umstellungsankündigung lohnt sich eine frühe Vorbereitung.
EU-weite Einmaligkeit der EORI-Nummer
Die EORI-Nummer wird EU-weit nur einmal vergeben und ist in allen Mitgliedstaaten gültig.
Mehrfachregistrierungen sind unzulässig. Bei einer Verlagerung des Unternehmenssitzes innerhalb der EU bleibt die bestehende EORI-Nummer grundsätzlich erhalten.
Änderungen von Firmierung, Anschrift oder Rechtsform müssen jedoch zeitnah aktualisiert werden.
Praktische Auswirkungen auf Ihre Zollabwicklung (ATLAS)
Die EORI-Nummer ist in nahezu allen elektronischen Zollanmeldungen zwingend anzugeben, z. B. in ATLAS-Verfahren (Ausfuhr, Einfuhr, Versand).
Sie ist u. a. relevant für:
• Anmelder
• Ausführer
• indirekte Vertreter
• Lagerhalter
Unstimmigkeiten oder veraltete Stammdaten können dazu führen, dass Anmeldungen nicht sauber durchlaufen, zurückgewiesen werden oder dass Rückfragen der Behörden entstehen.
Kontaktmöglichkeiten beim Zoll (EORI)
Fragen zur EORI-Nummer
Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26050
E-Mail: info.eori@zoll.de
Unterstützung durch Tuxhorn GmbH
Im Rahmen unserer täglichen Zollabwicklung unterstützen wir unsere Kunden praxisnah bei allen Fragen rund um das Thema Zollabwicklung.
Sofern ein Exportauftrag an uns erfolgt, helfen wir auch gerne kostenfrei bei der Beantragung der EORI-Nummer (telefonische Erklärung, wo und wie der Antrag zu stellen ist).
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 2862 589720 oder per E-Mail an zoll@tuxhorn.com
Häufige Fragen zur möglichen Umstellung (FAQ)
Ist die Abwicklung ab 2027 nur noch über das Zoll-Portal offiziell beschlossen?
Nach aktuellem Stand (19.02.2026) liegt uns keine offiziell veröffentlichte Mitteilung vor, die eine verbindliche Umstellung „ab 2027“ bestätigt. Es gibt Hinweise aus der Praxis; Änderungen sind möglich.
Betrifft das bestehende EORI-Nummern?
Bestehende EORI-Nummern bleiben grundsätzlich gültig. Eine mögliche Änderung betrifft voraussichtlich den Beantragungs- und Änderungsweg, nicht die Gültigkeit der Nummer.
Was ist der häufigste Fehler bei EORI-Änderungen?
Abweichungen bei Firmierung oder Rechtsform. Wenn z. B. Rechnungs- und Anmeldedaten nicht exakt zu den EORI-Stammdaten passen, entstehen Verzögerungen oder Rückfragen.
Können wir EORI-Änderungen selbst im Portal vornehmen?
Ja, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und die zuständigen Personen im Unternehmen die erforderlichen Rechte besitzen.
Fazit. Jetzt digital aufstellen und Risiken vermeiden
Auch ohne bestätigte Umstellungsfrist ist die Richtung klar: Prozesse werden digitaler, Nachweise und Stammdaten müssen sauber gepflegt werden.
Unternehmen, die ihre Zugänge, Rollen und Stammdaten im Zoll-Portal frühzeitig ordnen, vermeiden spätere Probleme.
Rufen Sie uns direkt an unter +49 (0) 2862589720 oder schreiben Sie eine E-Mail an zoll@tuxhorn.com alternativ können Sie über den nachfolgen Link einfach direkt einen Onlinetermin zur persönlichen Zollberatung mit unserem Geschäftsführer Herrn Möllmann buchen:
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In einem individuellen Gespräch klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte für eine rechtssichere und effiziente Zollabwicklung auf.
Der Stand der Information ist der Tag der Veröffentlichung.
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