Sie erhalten hier sicher und schnell Auskunft über alle Zollformalitäten

Exporte mit Atlas-Ausfuhr


  • Überführung in das Ausfuhrverfahren
  • Erstellung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD)
  • Automatisierte Plausibilisierung Ihrer Anmeldung
  • Sofortige Rückmeldung vom Zollamt
  • Automatischer Empfang des Ausfuhrbegleitdokument
  • Überwachung und Erledigung des Ausfuhrverfahrens
  • Erteilung des amtlichen Nachweises für die steuerfreie Ausfuhr
  • Der Gang zum Zollamt entfällt

Atlas – Kompakt – ATLAS ZOLL EXPORT – Alles auf einen Blick

Die TUXHORN GMBH ist seit Beginn mit ATLAS Kompakt als Dienstleister im Import- und Exportbereich tätig und bietet Zollabfertigungen über das neue elektronische Verfahren bundesweit an über 300 Zollstellen an. Mit ATLAS Kompakt werden ihre Waren unverzüglich, bevorzugt, beschleunigt und papierlos zollamtlich abgefertigt. Um an ATLAS teilzunehmen, benötigen Sie eine zertifizierte Software für die Kommunikation mit der Zollverwaltung. Außerdem müssen Sie je nach Aufwand mit weiteren Kosten pro Arbeitsplatz, Datenübertragungs- und Lizenzkosten rechnen. Eine hohe Belastung beinhalten auch die kostenpflichtigen Schulungen der Mitarbeiter für den Umgang mit der neuen Software. Weitere laufende Informationen über die Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsgesetz sind für Sie und Ihre Mitarbeiter zwingend erforderlich. Nutzen Sie dabei schon heute unsere kostengünstige Dienstleistung und die Vorteile, die ATLAS Kompakt Ihnen bietet, ohne dass Sie in teure Investitionen in Hard- und Software und Schulungen ihrer Mitarbeiter investieren müssen. Neben der Erfüllung der behördlichen Anforderungen, ergeben sich noch eine Reihe weiterer Vorteile durch die Teilnahme an ATLAS im Bereich Import und Export. Seit dem 1. Juli 2009 werden von der Zollverwaltung keine papiergestützten Ausfuhranmeldungen mehr angenommen. Die Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren ist seitdem verbindlich vorgeschrieben. Ohne eine Teilnahme an ATLAS Ausfuhr (oder AES: Automated Export System) wird damit keine vereinfachte Ausfuhr mehr möglich sein. Voraussetzung dafür, ist eine von der Behörde zertifizierte Software.

Versand – Transit mit ATLAS (NCTS)

  • Abfertigung zum Transit Versandverfahren (T1/T2)
  • Beendigung und Erledigung von Versandverfahren (T1/T2 Dokumente) bei eingehenden Zollsendungen mit gleichzeitiger Anmeldung bei der zuständigen Zollbehörde.
  • Teilnehmerschnittstelle zur Unterstützung der vereinfachten Verfahren zugelassener Versender (ZV) und zugelassener Empfänger (ZE)
  • Automatisierter Informationsaustausch im Rahmen des Such- und Mahnverfahrens bezüglich der Erledigung von Versandverfahren.

Durch die Beauftragung der TUXHORN GMBH als Vertreter und dezentraler Kommunikationspartner sparen Sie Zeit und Kosten für Hard- und Software und für aufwändige Schulungen der Mitarbeiter. Wir sind mit einer zertifizierten Software an alle Module angeschlossen und erfüllen somit alle gesetzlichen Anforderungen als Dienstleister in der Exportabwicklung. Wir verhelfen Ihnen zu der Dokumentenerstellung und damit zur elektronischen Kommunikation mit der Zollverwaltung. Besondere Voraussetzungen sind hierbei nicht zu erfüllen. Sie senden ihre Dokumente, z.B. Handelsrechnung beim Export vor der Verladung oder beim Import vor dem Empfang der Waren, per Fax oder Mail an uns. Bevor Sie eine Entscheidung über die Investition treffen, reden Sie einfach mit uns! Als neutraler Zolldienstleister stehen wir Ihnen bei allen Fragen immer mit Rat und Tat zur Seite.

Import/Export


  • Überführung von Drittlandswaren in den zollamtlich freien Verkehr
  • Abfertigung zum Zolllagerverfahren
  • Abfertigung zur aktiven Veredlung und Umwandlungsverfahren
  • Importabfertigung zum freien Verkehr (zugelassener Empfänger)
  • Importabfertigung zum freien Verkehr (Anschreibeverfahren)

Dienstleistungen – Import – Export – Dienste im Bereich Zoll und Steuern

  • Import- und Exportabfertigungen von Waren.
  • Beantragung von Import- und Exportlizenzen.
  • Zolltarifauskünfte, Auskünfte über Warenursprung- und Präferenzen, wie auch für Verbote – und Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren.
  • Fiskalvertretungen mit gleichzeitiger Bearbeitung der Umsatzsteuerabwicklung bei allen deutschen Finanzämtern, sowie bei allen zentralen Finanzbehörden in der EU.
  • Umsatzsteuervergütungsverfahren in der Europäischen Union IntraStat-Meldungen
  • Elektronische Datenübermittlung von IntraStat Meldungen an die zuständigen Statischtischen EU Ämter mit eigenen modernen EDV Programmen.

IntraStat


  • monatlich
  • zuverlässig
  • fristgerecht

IntraStat

Als langjähriger und zuverlässiger Dienstleister im Bereich Intra-Stat, helfen wir Ihnen gerne, Ihre innergemeinschaftlichen Wareneingänge und innergemeinschaftlichen Versendungen nach den gesetzlichen Vorgaben abzuwickeln, damit Sie Ihren Fokus komplett auf Ihre eigentlichen betrieblichen Ziele richten können. Reichen Sie dazu einfach die Rechnungskopien Ihrer EU-Geschäfte bei uns ein. Mit unseren modernen EDV-Programmen und der sorgfältigen Arbeit unserer qualifizierten Mitarbeiter werden wir fristgerecht Ihre monatlichen Meldungen beim statistischen Bundesamt einreichen. Nach erfolgter Meldung erhalten Sie von uns Verarbeitungslisten, die Ihnen bei Ihren weiteren buchhalterischen Aufgaben, wie zum Beispiel der Umsatzsteuer-Voranmeldung, eine gute Grundlage bieten.

Auf Wunsch erstellen wir auch die monatliche zusammenfassende Meldung und übermitteln die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern.

Das Einreichen von Intra-Stat Meldungen bei weiteren statistischen EU-Ämtern ist nach Rücksprache ebenso möglich!

Die Meldeschwellen der Intra-Stat Meldungen wurden im Laufe der vergangenen Jahre in Deutschland vom Statistischen Bundesamt immer wieder angehoben.

Die Meldeschwellen zum Stand Januar 2019 lauten:

für die Verkehrsrichtung Eingang Deutschland: 800.000 €

für die Verkehrsrichtung Versendung Deutschland: 500.000 €

Bitte sprechen Sie uns an sofern Sie eine Übersicht der Meldeschwellen aller EU-Länder benötigen.