Seit dem 1. Juli 2026 gelten für bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika neue Präferenzregelungen bei der Einfuhr in die EU. Für Unternehmen ist jetzt besonders wichtig, dass es sich nicht um ein klassisches Freihandelsabkommen handelt: Der maßgebliche Ursprung richtet sich derzeit nach den Regeln zum nichtpräferenziellen Ursprung.
Fragen zu USA-Präferenzen, Ursprungsnachweisen oder zur Anmeldung im Rahmen Ihrer Zollabwicklung? Rufen Sie uns an unter +49 (0) 2862589720 oder schreiben Sie an zoll@tuxhorn.com.
Grundlage sind die Verordnung (EU) 2026/1455 und die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1422. Damit wird die künftige Gewährung ermäßigter Zollsätze für bestimmte Waren mit US-Ursprung in der EU geregelt.
Besonders relevant ist: Bis eigene Präferenzursprungsregeln vorliegen, wird der Ursprung nicht nach einem klassischen Präferenzabkommen beurteilt. Maßgeblich sind vielmehr die allgemeinen Vorschriften zum nichtpräferenziellen Ursprung nach dem Unionszollkodex.
Zusätzlich muss der Anmelder glaubhaft belegen können, dass die Ware direkt aus den USA in die EU befördert wurde oder während eines Transits unter zollamtlicher Überwachung blieb und nicht wesentlich verändert wurde.
Welche Waren konkret begünstigt sind, richtet sich immer nach der genauen Warennummer, den TARIC-Maßnahmen und dem tatsächlichen US-Ursprung. In den zugänglichen EU-Unterlagen zum Umsetzungsrahmen werden unter anderem Warenbeispiele aus folgenden Bereichen genannt:
Wichtig ist dabei: Nicht jede US-Ware erhält automatisch einen ermäßigten Zollsatz. Entscheidend sind die exakte Einreihung, die jeweils hinterlegte TARIC-Maßnahme und die vollständige Nachweisführung.
Da der Grundsatz der freien Nachweisführung gilt, gibt es derzeit keinen einheitlichen Standardnachweis wie bei vielen klassischen Präferenzabkommen. In der Praxis kommen daher insbesondere diese Unterlagen in Betracht:
Je früher diese Unterlagen vollständig vorliegen, desto geringer ist das Risiko von Rückfragen oder Verzögerungen bei der Einfuhr.
Nach der Mitteilung der Zollverwaltung können die reduzierten Zollsätze im IT-Verfahren ATLAS wie eine Präferenzabfertigung beantragt werden. Für Unternehmen ist aber entscheidend, dass die materiellen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und die Unterlagen zur Prüfung bereitgehalten werden.
Empfehlenswert ist daher vor der Anmeldung eine kurze Plausibilitätsprüfung:
Einen guten amtlichen Einstieg bietet die Meldung des Zolls zum Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Den offiziellen Beitrag finden Sie hier:
Zur Meldung der deutschen Zollverwaltung
Wer Waren aus den USA in die EU einführt, sollte die neue Präferenzregelung nicht als reine Formalität behandeln. Gerade weil derzeit keine klassischen Präferenzursprungsregeln gelten, kommt es auf eine saubere Ursprungsprüfung, belastbare Transportnachweise und eine korrekte Anmeldung an.
Wir unterstützen Sie im Rahmen der Zollabwicklung dabei, die Unterlagen vorab zu prüfen, typische Fehlerquellen zu vermeiden und die Einfuhrabwicklung rechtssicher vorzubereiten.
Eine pauschale Erklärung allein ist regelmäßig nicht genug. Der Anmelder sollte belastbare Unterlagen zum nichtpräferenziellen Ursprung und zur Direktbeförderung verfügbar haben.
Nein. Nach den zugänglichen EU-Unterlagen umfasst das Regelwerk neben Agrar- und Lebensmittelwaren auch zahlreiche Industriewaren sowie bestimmte Zollkontingente.
Nein. Ob ein ermäßigter Zollsatz genutzt werden kann, hängt vom konkreten Produkt, der Einreihung, der Maßnahme im TARIC und den vorhandenen Nachweisen ab.
Die neuen USA-Präferenzen ab 1. Juli 2026 können für viele Importeure wirtschaftlich interessant sein. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Ursprungsprüfung, Direktbeförderung und Dokumentation, sodass eine sorgfältige Vorbereitung der Einfuhr entscheidend ist.
Mit der richtigen Vorbereitung und fachlicher Begleitung im Rahmen der Zollabwicklung lässt sich die Anforderung rechtssicher und ohne unnötige Verzögerungen erfüllen.
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