19.02.2025

F-Gas Verordnung – Neue Registrierungspflicht für Fahrzeughändler?


Fahrzeugtransporter mit Autos für den Import und Export

🔍 1. Was regelt die F-Gas-Verordnung?

Die EU-Verordnung (EU) 2024/573 betrifft fluorierte Treibhausgase – sogenannte F-Gase – wie sie häufig in Fahrzeugklimaanlagen vorkommen.

Was bei Importen und Exporten jetzt zu beachten ist

Betroffen sind alle Produkte und Geräte, die solche Gase enthalten.

✅ Wichtig für Fahrzeughändler ab dem 11. März 2024:

Wer Fahrzeuge mit eingebauter Klimaanlage importiert oder exportiert, muss sich im F-Gas-Portal der EU registrieren – auch dann, wenn an der Klimaanlage keine Änderungen vorgenommen wurden.


☎️ 2. Hinweise zum telefonischen Support

In den letzten Wochen erhielten wir viele Anfragen zum Thema F-Gas.

⚠️ Da es sich um ein EU-rechtliches Thema handelt und kein klassisches Zollthema ist, weisen wir darauf hin:

➡️ Künftige Anfragen verweisen wir auf diesen Beitrag.

Einzelfallberatungen per Telefon sind wirtschaftlich nicht darstellbar.


🚚 3. Vorgehen bei Import und Export

Export:

  • F-Gas ID der EU erforderlich, wenn F-Gase in der Klimaanlage enthalten sind.
  • Keine aktive Meldung im Portal notwendig.

💡 Praxistipp:

Nach Registrierung verschickt die EU-Kommission ggf. automatische Erinnerungen. Diese können für Exporte ignoriert werden.

Import:

  • Registrierungspflicht, wenn F-Gase im Fahrzeug oder in der Ware enthalten sind.
  • ❌ Zusätzlich prüfen: Wurden Meldegrenzen überschritten?
    • Wenn ja, ist eine aktive Meldung erforderlich.

📄 4. So setzen Sie die Anforderungen um

✅ 1. Prüfen:

Hat das Fahrzeug (oder das Produkt) eine Klimaanlage oder eine andere F-Gas-haltige Anlage?

✅ 2. Registrieren:

Melden Sie Ihr Unternehmen im EU-F-Gas-Portal an. Voraussetzung: gültige EORI-Nummer.

Support: Nur per Mail: CLIMA-HFC-REGISTRY@ec.europa.eu

✅ 3. Nachweis bereitstellen:

Für die Zollabwicklung benötigen wir:

  • Ihre offizielle F-Gas-Registrierungsnummer (ID) der Europäischen Kommission

📦 5. Hinweise zur Zollabwicklung

  • Ohne F-Gas-Registrierung ist keine Zollabfertigung möglich.
  • Die Vergabe der Registrierungsnummer kann bis zu 10 Tage dauern, nachdem alle Unterlagen eingereicht wurden.

📸 Zusätzlich benötigen wir:

Ein gut lesbares Foto des Typenschilds (i. d. R. im Motorraum)

  • Enthält Angaben zum Kältemittel und zur Menge

Beispiel eines Fotos:


🔗 6. Nützliche Links & Dokumente


⚠️ 7. Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)

Dieser Beitrag betrifft nicht den direkten Import/Export von F-Gasen in Behältern.

Er stellt eine unverbindliche Arbeitshilfe für Kunden der Zollagentur Tuxhorn dar.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und begründen keinen Rechtsanspruch.