28.08.2017

Änderung der Außenhandelsstatistik DV-O – Kapitel 84 – 90 + 93

Wichtige Änderung für Warenexporte mit Anträgen auf Warensammelnummern des Kapitels 99.

Es gibt eine aktuelle Veränderung der Durchführungsverordnung der Außenhandelsstatistik welche Sie unter Umständen betrifft.
Durch diese Änderungen werden keine Warensammelnummern mehr erteilt, welche in die Tarifkapitel 84-90 sowie 93 (z.B. Kap. 85: Bügeleisen) eingereiht werden müssen.

Bitte sprechen Sie uns bei Rückfragen hierzu frühzeitig an.