09.01.2024

Aktuelle Zolländerungen im Handel mit der Schweiz – EUR.1 und Ursprungerklärung entfallen bei vielen Ausfuhren

Seit dem 1. Januar 2024 erleben deutsche Exporteure und Kunden wesentliche Vorteile im Handel mit der Schweiz.

Deutsche Exporteure und viele unserer Kunden können sich über eine bedeutende Neuerung im Handel mit der Schweiz freuen. Der Schweizer Bundesrat hat die Abschaffung der Einfuhrzölle auf Industrieprodukte beschlossen. Dies betrifft alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte eingestuft sind. Diese Entscheidung stellt eine wesentliche Erleichterung und Kostensenkung im grenzüberschreitenden Handel dar und ist besonders auf dem hochpreisigen Schweizer Markt ein wichtiger Fortschritt.

Vereinfachter Handel

Der Wegfall der Zölle vereinfacht den Export von Industrieprodukten in die Schweiz erheblich. Dies bietet eine attraktive Möglichkeit für deutsche Unternehmen, ihre Marktpräsenz in der Schweiz auszubauen.

Reduzierte Bürokratie

Vor der Änderung konnten Präferenzdokumente wie das EUR.1 und Ursprungserklärungen auf Rechnungen die Zölle für bestimmte Produkte reduzieren oder gar komplett verhindern. Mit dem Wegfall der Zölle für diese Produkte entfällt oft die Notwendigkeit dieser Präferenzdokumente, was zu einer deutlichen Verringerung des Verwaltungsaufwands führt.

Diese Änderungen sind auch für Liechtenstein relevant, da es Teil der Zollunion mit der Schweiz ist. Durch die Vereinfachung des Zolltarifs und die Reduzierung der Tarifpositionen (9114 Tarifpositionen wurden auf 7511 reduziert) wird der Handel ebenfalls weiter erleichtert.

Für detailliertere Informationen zu diesen Änderungen und wie sie Ihren Handel mit der Schweiz beeinflussen, besuchen Sie bitte Link zum SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweiz.