04.01.2017

ATLAS-Einfuhr: Warenursprung und Präferenzen; Einrichtung des registrierten Ausführers (REX) (aus ATLAS – Info 5159/16)

Die EU-Kommission führt das System des registrierten Ausführers (REX) ein und stellt die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs für Waren im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) sukzessive um. Für Länder, bei denen die EU bei der Einfuhr eine Abgabenermäßigung im Rahmen des APS gewährt, besteht die Möglichkeit, ab 01.01.2017 die beteiligten Ausführer dieser Länder bei der EU-Kommission registrieren zu lassen. Bei den registrierten Ausführern in den begünstigten Ländern entfällt künftig das Ausstellen des formellen Präferenznachweises Ursprungszeugnis Form A. In diesen Fällen ist in der Einfuhrzollanmeldung stattdessen die Nummer des registrierten Ausführers anzumelden. Sofern ein im APS begünstigtes Land nicht oder noch nicht vollständig auf das System des registrierten Ausführers umgestellt ist, bilden auch weiterhin formelle Ursprungszeugnisse Form A die Grundlage zur Gewährung eines APS-Präferenzzollsatzes.

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