13.09.2018

Brexit

Wir empfehlen unseren Kunden:  Bereiten Sie sich auf den Brexit frühzeitig vor.

Die Ungewissheiten über Fortschritt und Verlauf der politischen Verhandlungen erschweren belastbare Prognosen über die künftige Ausgestaltung der Beziehungen zwischen EU und GBR. Es ist jedoch zu erwarten, dass GBR die EU, ebenso den Binnenmarkt und die EU-Zollunion verlassen wird bzw. dies weiterhin Verhandlungsposition der EU sein wird.

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen werden ab diesem Zeitpunkt in jedem Fall Zollformalitäten zu beachten sein, die derzeit im Handel mit GBR als Mitgliedstaat der EU nicht notwendig sind.

Nach dem Austritt (oder nach Ablauf der Übergangsfrist, innerhalb der das EU-Zollregime weiter Anwendung findet) werden alle Warenlieferungen aus oder in die EU abgefertigt werden müssen.

Das gilt auch dann, wenn im Laufe der Verhandlungen EU und GBR ein Freihandelsabkommen abschließen würden.

Je nach Szenario kann es zu Änderungen im Warenverkehr und daraus resultierenden unterschiedlichen Anforderungen an Zoll und Wirtschaft kommen – dies in rechtlicher, prozessualer und organisatorischer Hinsicht.

Quelle und vollständiger Bericht:

www.zoll.de