16.10.2023

Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse (Stahl aus Russland)

Es herrscht Verwirrung bei der Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen – wir versuchen hier eine Überblick zu geben:

Zusammenfassung:

Es besteht ein Einfuhrverbot für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse in die EU, insbesondere wenn diese ihren Ursprung in Russland haben oder in Drittländern unter Verwendung russischer Produkte hergestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Einfuhr müssen die Unternehmen einen Nachweis über den Ursprung der Produkte bereithalten. Zahlreiche Dokumente, wie Rechnungen, Qualitätszertifikate oder auch Geschäftskorrespondenzen, können als Nachweis dienen. Es gibt verschiedene maßgebliche Zeitpunkte für das Inkrafttreten des Einfuhrverbots, abhängig von der Art der Erzeugnisse. Es gibt jedoch Ausnahmen: Güter, die bereits rechtmäßig in die EU eingeführt wurden, sowie Transportbehälter aus Eisen oder Stahl sind nicht vom Verbot betroffen.

Empfehlung vom Profi:

Wir raten allen Importunternehmen dringend, sich von ihren Verkäufern bestätigen zu lassen, dass die importierten Eisen- und Stahlerzeugnisse keinen Ursprung in Russland haben.

Für detaillierte Informationen und genaue Bestimmungen besuchen Sie bitte die offizielle Seite des Zolls. Den Link finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Embargomassnahmen/Laenderembargos/Russland/russland_node.html