Was ist eine EORI-Nummer, wer benötigt sie und wie wird sie beantragt?
Verständliche Erklärung für Unternehmen inkl. Praxistipps zur Zollabwicklung.
Wer Waren importiert oder exportiert, stößt früher oder später auf die EORI-Nummer.
Kurz gesagt: Die EORI-Nummer ist eine Art Kundennummer beim Zoll, mit der Unternehmen gegenüber den Zollbehörden eindeutig identifiziert werden.
Fragen zur EORI-Nummer oder zur Zollabwicklung?
Gerne unterstützen wir Sie – rufen Sie uns an unter +49 (0) 2862 589720 oder schreiben Sie eine E-Mail an zoll@tuxhorn.com.
Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) ist eine eindeutige Registriernummer, die bei nahezu allen Zollverfahren innerhalb der EU verwendet wird, zum Beispiel bei:
• Einfuhranmeldungen
• Ausfuhranmeldungen
• Anträgen und Kommunikation mit dem Zoll
• Bewilligungsanträgen und ATLAS-Verfahren
Ohne EORI-Nummer ist eine Zollabwicklung für Unternehmen grundsätzlich nicht möglich, sofern sie selbst als Beteiligte in einem Zollverfahren auftreten.
Wichtig: Die EORI-Nummer ist EU-weit gültig und wird nur einmal pro Wirtschaftsbeteiligtem vergeben. Bei größeren Unternehmensstrukturen können zusätzliche Niederlassungsnummern relevant sein.
Unternehmen mit Sitz in der EU:
Für in der EU ansässige Unternehmen ist die EORI-Nummer erforderlich, sobald sie am grenzüberschreitenden Warenverkehr teilnehmen.
Privatpersonen:
Privatpersonen benötigen keine EORI-Nummer, sofern sie nicht regelmäßig und unternehmerisch tätig sind.
Vereine und Organisationen:
Auch Vereine, Verbände, Kommunen, Gemeinden oder Hilfsorganisationen benötigen eine EORI-Nummer, wenn sie Waren aus Nicht-EU-Staaten einführen oder dorthin ausführen.
Die Zollverwaltung sieht zwei Möglichkeiten vor:
Verbindliche Informationen stellt die Zollverwaltung unter www.zoll.de bereit.
Ändern sich Unternehmensdaten wie:
• Firmenanschrift
• Rechtsform
• Firmierung
• Ansprechpartner
müssen diese Änderungen unverzüglich bei der Zollverwaltung angezeigt werden.
Insbesondere bei einem Unternehmensumzug ist eine Anpassung der zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten zwingend erforderlich. Stimmen die hinterlegten Daten nicht mit den tatsächlichen Unternehmensangaben überein, kann es zu Verzögerungen bei Zollanmeldungen oder Rückfragen durch die Behörden kommen.
Aus unserer Praxis wissen wir: Gerade bei Umstrukturierungen oder Adressänderungen treten häufig formelle Fehler auf. Wir kennen die typischen Fallstricke und geben Ihnen schnell und unkompliziert die richtigen Hinweise, damit Ihre Zollprozesse reibungslos weiterlaufen.
Für eine Einfuhr- oder Ausfuhranmeldung ist es in der Praxis häufig ausreichend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Antrag gestellt wurde (z. B. durch Sendebericht oder Eingangsbestätigung).
Die Entscheidung liegt im Einzelfall bei der zuständigen Zollstelle.
Die Gültigkeit einer EORI-Nummer kann öffentlich über das Portal der EU-Kommission geprüft werden:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp?Lang=de
Frage: Benötigt jedes Unternehmen eine EORI-Nummer?
Antwort: Ja, sobald ein Unternehmen am zollrechtlichen Warenverkehr teilnimmt.
Frage: Muss die EORI-Nummer geändert werden bei Umzug?
Antwort: Ja, es ist ein Änderungsantrag zu stellen.
Frage: Wie lange dauert die Vergabe einer EORI-Nummer?
Antwort: Online über das Zoll-Portal: ca. 2–3 Werktage
Per Formular 0870a: ca. 2–3 Wochen
Die EORI-Nummer ist eine grundlegende Voraussetzung für den internationalen Warenverkehr und lässt sich unkompliziert beantragen. Wichtig ist jedoch, dass alle hinterlegten Unternehmensdaten stets aktuell sind. Fehler oder veraltete Angaben können zu Verzögerungen in der Zollabwicklung führen.
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre EORI-Daten korrekt hinterlegt sind oder stehen vor einer Adressänderung, Umstrukturierung oder Neugründung?
Rufen Sie uns direkt an unter +49 (0) 2862589720 oder schreiben Sie eine E-Mail an zoll@tuxhorn.com alternativ können Sie über den nachfolgen Link einfach direkt einen Onlinetermin zur persönlichen Zollberatung mit unserem Geschäftsführer Herrn Möllmann buchen:
Buchen Sie einen Termin mit Alexander Möllmann: Beratungstermin Zollabwicklung (Online)
In einem individuellen Gespräch klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte für eine rechtssichere und effiziente Zollabwicklung auf.
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