EU und Indien schließen FTA-Verhandlungen ab. Erfahren Sie, welche Zollsenkungen geplant sind und was Exporteure und Importeure jetzt vorbereiten sollten.
Die EU und Indien haben sich politisch auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Für viele Unternehmen eröffnen sich neue Chancen durch sinkende Zölle. Dieser Artikel erklärt verständlich, was bereits feststeht und wie Sie sich jetzt vorbereiten können.
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Am 27.01.2026 haben die EU und Indien die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen ist noch nicht in Kraft, doch die Richtung ist klar. Für Exporteure und Importeure ergeben sich voraussichtlich deutliche Zollvorteile.
Bereits jetzt lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten praktischen Folgen. So können Sie frühzeitig Chancen nutzen und Risiken vermeiden.
Das Abkommen sieht Zollvergünstigungen bis hin zu null Prozent vor. Diese gelten jedoch nur, wenn die Ware tatsächlich aus der EU oder aus Indien stammt.
Vereinfacht gesagt. Nur Produkte mit nachweisbarer Herkunft profitieren von den niedrigeren Zöllen. Reine Durchfuhren oder minimale Bearbeitung reichen nicht aus.
Wichtig. Die genauen Regeln zur Herkunft werden erst mit dem finalen Vertragstext veröffentlicht. Unternehmen sollten daher jetzt vorbereiten, später aber Details prüfen und umsetzen.
Aus offiziellen EU-Informationen lassen sich bereits klare Tendenzen ableiten.
Für europäische Unternehmen ist dies besonders interessant. Indien will für rund 96 Prozent der EU-Ausfuhren die Zölle senken oder ganz abschaffen.
Besonders profitieren voraussichtlich.
Auch hier sind deutliche Senkungen vorgesehen, etwa bei Wein, Olivenöl oder verarbeiteten Lebensmitteln. Einige sensible Produkte bleiben jedoch geschützt.
Sinkende Zölle machen Ihre Produkte in Indien günstiger und wettbewerbsfähiger. In vielen Fällen wird Ihr indischer Kunde künftig aktiv einen Ursprungsnachweis verlangen.
Ohne diesen Nachweis fällt weiterhin der volle Zoll an. Das kann über den Auftrag entscheiden. Eine saubere Vorbereitung wird damit zum Verkaufsfaktor.
Auch Importe in die EU können günstiger werden. Besonders bei Textilien, Schmuck, Gewürzen und Industriegütern wird mit mehr Lieferungen gerechnet.
Wichtig für Importeure.
Auch wenn das Abkommen noch nicht gilt, können Sie sich vorbereiten.
Empfehlungen aus der Praxis.
So vermeiden Sie Zeitdruck, sobald das Abkommen in Kraft tritt.
Ein konkretes Datum steht noch nicht fest. Nach Veröffentlichung der Texte folgen rechtliche Prüfungen und die Zustimmung der Parlamente.
Nein. Die Vergünstigung muss aktiv beantragt und mit einem Ursprungsnachweis belegt werden.
In vielen Fällen ja. Besonders bei Dokumentation und Stammdaten ist eine saubere Vorbereitung wichtig.
Das EU–Indien Freihandelsabkommen bietet große Chancen für Exporteure und Importeure. Entscheidend ist, frühzeitig vorbereitet zu sein und die Zollprozesse im Griff zu haben.
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