19.02.2025

F-Gas Verordnung – Neue Registrierungspflicht für Fahrzeughändler?


Fahrzeugtransporter mit Autos für den Import und Export

🔍 1. Was regelt die F-Gas-Verordnung?

Die EU-Verordnung (EU) 2024/573 betrifft fluorierte Treibhausgase – sogenannte F-Gase – wie sie häufig in Fahrzeugklimaanlagen vorkommen.

Was bei Importen und Exporten jetzt zu beachten ist

Betroffen sind alle Produkte und Geräte, die solche Gase enthalten.

Wichtig für Fahrzeughändler ab dem 11. März 2024:

Wer Fahrzeuge mit eingebauter Klimaanlage importiert oder exportiert, muss sich im F-Gas-Portal der EU registrieren – auch dann, wenn an der Klimaanlage keine Änderungen vorgenommen wurden.


☎️ 2. Hinweise zum telefonischen Support

In den letzten Wochen erhielten wir viele Anfragen zum Thema F-Gas.

⚠️ Da es sich um ein EU-rechtliches Thema handelt und kein klassisches Zollthema ist, weisen wir darauf hin:

➡️ Künftige Anfragen verweisen wir auf diesen Beitrag.

Einzelfallberatungen per Telefon sind wirtschaftlich nicht darstellbar.


🚚 3. Vorgehen bei Import und Export

Export:

  • Registrierung im EU-F-Gas-Portal erforderlich, wenn F-Gase in der Klimaanlage enthalten sind.
  • Keine aktive Meldung im Portal notwendig.

💡 Praxistipp:

Nach Registrierung verschickt die EU-Kommission ggf. automatische Erinnerungen. Diese können für Exporte ignoriert werden.

Import:

  • Registrierungspflicht, wenn F-Gase im Fahrzeug oder in der Ware enthalten sind.
  • Zusätzlich prüfen: Wurden Meldegrenzen überschritten?
    • Wenn ja, ist eine aktive Meldung erforderlich.

📄 4. So setzen Sie die Anforderungen um

✅ 1. Prüfen:

Hat das Fahrzeug (oder das Produkt) eine Klimaanlage oder eine andere F-Gas-haltige Anlage?

✅ 2. Registrieren:

Melden Sie Ihr Unternehmen im EU-F-Gas-Portal an. Voraussetzung: gültige EORI-Nummer.

Support: Nur per Mail: CLIMA-HFC-REGISTRY@ec.europa.eu

✅ 3. Nachweis bereitstellen:

Für die Zollabwicklung benötigen wir:

  • Ihre offizielle F-Gas-Registrierungsnummer oder
  • Einen Screenshot der erfolgreichen Registrierung

📦 5. Hinweise zur Zollabwicklung

  • Ohne F-Gas-Registrierung ist keine Zollabfertigung möglich.
  • Die Vergabe der Registrierungsnummer kann bis zu 10 Tage dauern.
    • In der Zwischenzeit reicht ein Screenshot (laut Umweltbundesamt befristet bis zum 30. März 2025)

📸 Zusätzlich benötigen wir:

Ein gut lesbares Foto des Typenschilds (i. d. R. im Motorraum)

  • Enthält Angaben zum Kältemittel und zur Menge

Beispiel eines Fotos:


🔗 6. Nützliche Links & Dokumente


⚠️ 7. Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)

Dieser Beitrag betrifft nicht den direkten Import/Export von F-Gasen in Behältern.

Er stellt eine unverbindliche Arbeitshilfe für Kunden der Zollagentur Tuxhorn dar.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und begründen keinen Rechtsanspruch.