🔍 1. Was regelt die F-Gas-Verordnung?
Die EU-Verordnung (EU) 2024/573 betrifft fluorierte Treibhausgase – sogenannte F-Gase – wie sie häufig in Fahrzeugklimaanlagen vorkommen.
Was bei Importen und Exporten jetzt zu beachten ist
Betroffen sind alle Produkte und Geräte, die solche Gase enthalten.
✅ Wichtig für Fahrzeughändler ab dem 11. März 2024:
Wer Fahrzeuge mit eingebauter Klimaanlage importiert oder exportiert, muss sich im F-Gas-Portal der EU registrieren – auch dann, wenn an der Klimaanlage keine Änderungen vorgenommen wurden.
☎️ 2. Hinweise zum telefonischen Support
In den letzten Wochen erhielten wir viele Anfragen zum Thema F-Gas.
⚠️ Da es sich um ein EU-rechtliches Thema handelt und kein klassisches Zollthema ist, weisen wir darauf hin:
➡️ Künftige Anfragen verweisen wir auf diesen Beitrag.
Einzelfallberatungen per Telefon sind wirtschaftlich nicht darstellbar.
🚚 3. Vorgehen bei Import und Export
Export:
💡 Praxistipp:
Nach Registrierung verschickt die EU-Kommission ggf. automatische Erinnerungen. Diese können für Exporte ignoriert werden.
Import:
📄 4. So setzen Sie die Anforderungen um
✅ 1. Prüfen:
Hat das Fahrzeug (oder das Produkt) eine Klimaanlage oder eine andere F-Gas-haltige Anlage?
✅ 2. Registrieren:
Melden Sie Ihr Unternehmen im EU-F-Gas-Portal an. Voraussetzung: gültige EORI-Nummer.
Support: Nur per Mail: CLIMA-HFC-REGISTRY@ec.europa.eu
✅ 3. Nachweis bereitstellen:
Für die Zollabwicklung benötigen wir:
📦 5. Hinweise zur Zollabwicklung
📸 Zusätzlich benötigen wir:
Ein gut lesbares Foto des Typenschilds (i. d. R. im Motorraum)
Beispiel eines Fotos:
🔗 6. Nützliche Links & Dokumente
⚠️ 7. Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)
Dieser Beitrag betrifft nicht den direkten Import/Export von F-Gasen in Behältern.
Er stellt eine unverbindliche Arbeitshilfe für Kunden der Zollagentur Tuxhorn dar.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und begründen keinen Rechtsanspruch.