05.01.2021

Präferenzabkommen Großbritannien/England

Der Brexit ist nun endlich vollzogen doch wie ist die Präferenz des „Deals“ nun anzuwenden?

Im Zusammenhang der Präferenzabwicklung und Großbritannien verweisen wir Sie zunächst auf die hilfreichen Informationsquellen des Zolls und der Europäischen Kommission:

Zoll: 

 Europäische Kommission: 

Dort sind alle Informationen rund um das Thema für Sie nachzulesen.

Dennoch haben wir uns für Sie mit dem Thema auseinandergesetzt und nach unserer Einschätzung sieht das Präferenzabkommen vor, dass Sie im Export bei präferenzieller Ursprungsware für einen Warenwert von über 6000 € den sog. REX (registrierten Ausführer) bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen müssen um den präferenziellen Warenursprung korrekt auszuweisen.

Bei einem Warenwert von unter 6000 € genügt der korrekte Wortlaut der Ursprungserklärung z.B. auf Ihrer Rechnung.

Alle Infos zur Beantragung des REX finden Sie hier

Die Ursprungserklärung und deren Wortlaut können wir Ihnen bei Bedarf natürlich zur Verfügung stellen.

Bitte melden Sie sich bei Detailfragen oder Aufträgen zur Aus- oder Einfuhr bei uns!