TRACES NT verständlich erklärt. CHED-P, CHED-D und CHED-A, Abläufe an der EU-Grenzkontrollstelle und praktische Hilfe für Importeure.
Der Beitrag erläutert kompakt, wie TRACES NT und CHED bei Importen funktionieren, welche Unterschiede es je nach Ursprungsland gibt und wo Unternehmen verlässliche Unterstützung erhalten.
Sie haben Fragen zu Einfuhranmeldungen und welche Rolle TRACES NT dabei spielt?
Rufen Sie uns an unter +49 2862 589720 oder schreiben Sie uns an zoll@tuxhorn.com
Bei der Einfuhr von Lebensmitteln, lebenden Tieren und bestimmten sensiblen Waren aus Drittländern ist TRACES NT das zentrale EU-System.
Über dieses System wird das Common Health Entry Document (CHED) erstellt, das zwingende Voraussetzung für die Einfuhr und die anschließende Zollabfertigung ist.
TRACES NT ist das digitale Überwachungs- und Dokumentationssystem der EU für bestimmte kontrollpflichtige Waren.
Rechtsgrundlage ist die Kontrollverordnung (EU) 2017/625.
Das CHED dokumentiert die amtliche Kontrolle der Ware bei der Einfuhr in die EU an der zuständigen Grenzkontrollstelle (Border Control Post, BCP), z. B. mit Veterinär- oder Lebensmittelkontrolle.
Ohne ein positiv entschiedenes und freigegebenes CHED:
Je nach Ware kommen unterschiedliche CHED-Arten zum Einsatz:
Welches CHED erforderlich ist, richtet sich ausschließlich nach der Ware und den einschlägigen EU-Vorschriften, nicht nach dem Importeur.
In der Praxis unterscheiden sich die Abläufe je nach Herkunftsland der Ware.
Bei einigen Ländern, z. B. Kanada, werden die TRACES-Daten häufig bereits durch den Versender oder eine benannte Stelle vollständig erfasst.
Nach der Kontrolle an der EU-Grenzkontrollstelle steht dem Importeur das freigegebene CHED anschließend zum Download zur Verfügung.
Bei anderen Ländern, etwa den USA, wird das CHED häufig erst an der EU-Grenzkontrollstelle auf Basis der vorgelegten Gesundheitszertifikate erstellt, geprüft und anschließend freigegeben.
Diese Unterschiede erklären, warum Beteiligte in der Praxis teils sehr unterschiedliche Erfahrungen schildern.
Für eine reibungslose Importabwicklung sollten folgende Punkte beachtet werden:
Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Importeur, Spediteur, Zollagentur, Grenzkontrollstelle und Zollbehörde reduziert Verzögerungen erheblich.
Für technische oder fachliche Fragen zu TRACES NT stehen offizielle Ansprechpartner zur Verfügung:
TRACES Support Team der Europäischen Kommission
European Commission – DG Health and Food Safety
E-Mail: SANTE-TRACES@ec.europa.eu
Telefon: +32 2 297 63 50
Standort: Brüssel
Für weitergehende fachliche Fragestellungen ist in Deutschland das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zuständig. Dort finden Unternehmen Ansprechpartner der Bundesländer sowie praxisnahe Erläuterungen zum System.
TRACES NT und das CHED sind feste Bestandteile der Importabwicklung für kontrollpflichtige Waren.
Unterschiedliche Abläufe je nach Ursprungsland sind üblich und stellen keinen Sonderfall dar.
Entscheidend sind eine saubere Vorbereitung, die korrekte Nutzung von TRACES NT und die frühzeitige Einbindung der zuständigen Stellen.
Nach unserer Einschätzung bietet die Informationsseite des Friedrich-Loeffler-Instituts einen besonders hohen Mehrwert für Unternehmen, die Unterstützung im Umgang mit TRACES NT suchen.
Die Inhalte sind praxisnah, aktuell und zeigen die zuständigen Ansprechpartner der Behörden je Bundesland auf.
Ein Blick auf die verlinkte Seite lohnt sich daher in jedem Fall:
https://traces.fli.de/default.html
Sie haben noch Fragen zu TRACES NT oder zum Ablauf rund um CHED?
Bei der Erstellung der Dokumente selbst können wir nicht unterstützen. Wir zeigen jedoch die relevanten Abläufe auf und begleiten Sie fachlich durch den Importprozess.
Als Zollagentur mit über 40 Jahren Erfahrung übernehmen wir für Sie die technische Importanmeldung in Deutschland, z. B. die ATA-Nummer (vorzeitige Zollanmeldung) sowie endgültige Anmeldungen bei zugelassenen Empfängern, und beraten Sie Fachlich und unverbindlich zu allen Fragen rund um das Thema Zoll.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 2862 589720 oder per E-Mail an zoll@tuxhorn.com
Ja. Bei kontrollpflichtigen Waren ist ein positiv freigegebenes CHED zwingende Voraussetzung. Ohne CHED kann die Zollanmeldung nicht abgeschlossen und die Ware nicht in den freien Verkehr überführt werden. In der Praxis könnte es ohne Dokument im schlimmsten Fall zur zollrechtlichen Vernichtung der Ware kommen.
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Importeur. In der Praxis kann jedoch auch der Versender oder eine benannte Stelle die Daten in TRACES NT erfassen. Entscheidend ist, dass das CHED korrekt angelegt und von der zuständigen Grenzkontrollstelle freigegeben (validiert) wird.
Ja. Je nach Drittland werden CHED-Daten bereits vorab im System erfasst oder erst an der EU-Grenzkontrollstelle auf Basis der vorgelegten Gesundheitszertifikate erstellt. Diese Unterschiede sind üblich und kein Sonderfall.
Erst nach Freigabe des CHED durch die Grenzkontrollstelle ist eine Weiterbeförderung innerhalb der EU mit einem Versanddokument T1 zulässig. Vorher muss die Ware an der Border Control Post verbleiben.
Disclaimer
Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Zoll- und lebensmittelrechtliche Vorgaben können sich ändern.
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