30.09.2024

Wichtige Information zur CBAM-Meldepflicht und Angebot zur Datenbereitstellung

Sehr geehrte Importkunden,

als Ihr zuverlässiger Partner in Zollangelegenheiten möchten wir Sie proaktiv auf die Meldepflicht im Zusammenhang mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hinweisen.

Was ist CBAM?

Der CBAM ist ein neues Instrument der Europäischen Union, das darauf abzielt, CO₂-Emissionen zu reduzieren und fairen Wettbewerb zu fördern. Seit dem 1. Oktober 2023 sind Importeure bestimmter Waren verpflichtet, den CO₂-Gehalt ihrer importierten Produkte zu melden. Betroffen sind unter anderem Waren aus den Bereichen Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff.

Ihre Meldepflicht

Anhand der von uns für Sie erstellten Importanmeldungen ist ersichtlich, ob Ihre Waren unter die CBAM-Meldepflicht fallen. Sollten Sie betroffen sein, sind Sie verpflichtet, vierteljährlich Berichte über die importierten Mengen und deren CO₂-Emissionen an die zuständigen Behörden zu übermitteln.

Unser Angebot

Für einen Pauschalbetrag von 35 € Netto bieten wir Ihnen an, die relevanten Daten aus Ihren Importanmeldungen zu extrahieren und Ihnen zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die CBAM-Meldung keine Zollanmeldung ist und wir daher nur die Daten aus den von uns abgewickelten Warenimporten bereitstellen können.

Unser Ziel

Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht aufmerksam machen und Sie bestmöglich in Ihren notwendigen Meldungen gegenüber anderen Behörden unterstützen.

Bei Fragen oder wenn Sie unser Angebot in Anspruch nehmen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie den Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Einführer: