21.08.2020

Zoll und Brexit (Grundsätze und Präferenzabwicklung) ab 01.01.2021

Es ist nicht mehr zu ändern, der BREXIT kommt!

Was bedeutet das für Unternehmen die vorher noch keine Berührungspunkte mit dem Zoll hatten?

Hier mal eine Übersicht der Herausforderung für die Unternehmen die im Handel mit Großbritannien bislang nicht mit dem Zollamt in Kontakt gekommen sind:

Für den Warenverkehr mit Großbritannien bedeutet der Brexit, dass ab dem 01.01.2021 Zollformalitäten (z.B. elektronische Ausfuhr, -Einfuhr-, oder -Versandanmeldung) zu tätigen sind.

Der Umfang solcher Anmeldungen wird sich nach einem möglichen Freihandelsabkommen richten (ob noch ein Abkommen geschlossen wird ist derzeit noch offen, weitere Infos unten im Bereich Präferenzabkommen).

Hierbei wird im Weiteren zwischen dem Einfuhr-, Ausfuhr- und Wiederausfuhr- sowie dem Versandverfahren unterschieden.

Kurzleitfaden:

  • Wirtschaftsbeteiligte müssen sich grundsätzlich bei den Zollbehörden registrieren, es wird auf Antrag eine sogenannte EORI-Nr. erteilt
  • Anmelder von Zollanmeldungen müssen in der Regel in der EU ansässig sein
  • der Informationsaustausch zwischen Anmeldern und Zollbehörden erfolgt grundsätzlich elektronisch (ATLAS)
  • Vertretungen für die Zollförmlichkeiten sind möglich

Präferenzabkommen:

Auch nach umfangreichen Verhandlungen ist nicht klar, ob es ein Abkommen zwischen GB und der EU geben wird.

Bitte berücksichtigen Sie jedoch ab dem 01.01.2021 folgende Hinweise in Ihrer Präferenzabwicklung

– Die Berechnung der Ursprungseigenschaft von GB Waren fließen als Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft ein. Auch „alte“ Ware verliert den Warenursprung. Gegebenenfalls müssen Ihre Lieferantenerklärungen widerrufen.

– Denken Sie daran, dass Lieferantenerklärungen aus GB dann nicht mehr ausgestellt werden (nur innerhalb der EU möglich)

– Sie benötigen von Ihren britischen Lieferanten bzw. für Ihre britischen Kunden dann gegebenenfalls entsprechende Ursprungszeugnisse

– Gleichzeitig dürfen Sie beim Handel mit GB-Erzeugnissen keine Lieferantenerklärungen mehr ausstellen und müssen bestehende LE´s und LLE´s  eventuell widerrufen.

Sofern Sie unsere Unterstützung im Bereich der Zollabwicklung im Zusammenhang mit dem BREXIT benötigen, rufen Sie uns an oder Mailen uns.

Wir regeln das!

 

Quellenangabe: www.zoll.de www.dbh.de