26.02.2026

F-Gas-ID bei Fahrzeugexporten mit Klimaanlage

Ausfuhranmeldung für Fahrzeuge mit Klimaanlage nur mit F-Gas-ID möglich. Erfahren Sie, was zu beachten ist und wie wir Sie unterstützen.

Bei der Ausfuhr von Fahrzeugen mit Klimaanlage ist die F-Gas-ID zwingende Voraussetzung. Ohne diese Registrierungsnummer der Europäischen Kommission kann keine Ausfuhranmeldung im ATLAS-System abgegeben werden. Nachfolgend erfahren Sie, was Unternehmen beachten müssen und welche Unterstützung wir anbieten.

Kontaktieren Sie uns gerne unter +492862589720 oder per E-Mail an zoll@tuxhorn.com.

Ausfuhranmeldungen für Fahrzeuge mit Klimaanlage und F-Gas-ID

Die Ausfuhranmeldung für Fahrzeuge mit Klimaanlage ist aktuell nur möglich, wenn eine gültige F-Gas-ID vorliegt. Dies betrifft ausschließlich Fahrzeuge, in denen fluorierte Treibhausgase verbaut sind – typischerweise in Klimaanlagen.

Wichtig: Fahrzeuge ohne Klimaanlage sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Hintergrund: F-Gas-Verordnung und Registrierungspflicht

Grundlage ist die europäische F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014. Sie regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen, die unter anderem in Fahrzeugklimaanlagen enthalten sind.

Unternehmen, die Fahrzeuge mit Klimaanlage exportieren, müssen:

  • sich im F-Gas-Portal der Europäischen Kommission registrieren
  • eine F-Gas-ID erhalten
  • diese und weitere Angaben in der Ausfuhranmeldung korrekt angeben

Ohne diese Nummer wird die elektronische Zollanmeldung systemseitig nicht angenommen.

Eigenbeantragung: In der Praxis oft komplex

Viele Unternehmen versuchen zunächst die Eigenregistrierung. Das Verfahren umfasst unter anderem:

  • Registrierung im EU-Portal
  • Hinterlegung von Unternehmens- und Bankdaten
  • Einreichung von Nachweisen
  • rechtsverbindliche Bestätigungen

Wir haben hierzu eine Anleitung mit Hinweisen und offiziellen Links bereitgestellt. Weitere Informationen zur dazu finden Sie auch in einem älteren Beitrag unter dem Punk 6 hier

Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass das Verfahren insbesondere bei erstmaliger Beantragung häufig zu Unsicherheiten und vor allem Verzögerungen führt.

Wichtig: Wir als Zollagentur können die F-Gas-ID nicht selbst für Sie beantragen.

Unsere Unterstützung über eine Serviceagentur

Um Unternehmen beim Export von Fahrzeugen mit Klimaanlage zu entlasten, arbeiten wir mit einer spezialisierten Serviceagentur zusammen.

Der Ablauf ist klar strukturiert:

  1. Sie stellen uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir koordinieren die Antragstellung über die Agentur.
  3. Sie erhalten die notwendigen Dokumente zur Prüfung und Unterschrift.
  4. Nach erfolgreicher Registrierung wird die F-Gas-ID erteilt.
  5. Sobald die F-Gas ID erteilt ist, kann die Ausfuhr endlich starten.

So vermeiden Sie typische Fehlerquellen und beschleunigen den Prozess.

Häufige Fragen zur F-Gas-ID bei Fahrzeugen mit Klimaanlage

Gilt die Pflicht für alle Fahrzeuge?
Nein. Die F-Gas-ID ist nur erforderlich bei Fahrzeugen mit Klimaanlage, die fluorierte Treibhausgase enthalten.

Können wir ohne F-Gas-ID eine Ausfuhranmeldung erstellen?
Nein. Für Fahrzeuge mit Klimaanlage ist eine Ausfuhranmeldung ohne gültige F-Gas-ID nicht möglich. Sofern Sie alternativ Codieren (z.B. Y160) machen Sie gegenüber dem Zoll strafbar.

Können wir die Beantragung selbst durchführen?
Antwort: Ja, das ist möglich. Aufgrund der Komplexität nutzen viele Unternehmen jedoch unterstützende Dienstleistungen.

Fazit

Wer Fahrzeuge mit Klimaanlage exportiert, benötigt zwingend eine gültige F-Gas-ID. Ohne diese Nummer ist keine rechtskonforme Ausfuhranmeldung möglich. Damit Ihre Exporte reibungslos abgewickelt werden können, begleiten wir Sie gerne im gesamten Prozess.

Rufen Sie uns direkt an unter +49 (0) 2862589720 oder schreiben Sie eine E-Mail an zoll@tuxhorn.com alternativ können Sie über den nachfolgen Link einfach direkt einen Onlinetermin zur persönlichen Zollberatung mit unserem Geschäftsführer Herrn Möllmann buchen:

Buchen Sie einen Termin mit Alexander Möllmann: Beratungstermin Zollabwicklung (Online)

In einem individuellen Gespräch klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte für eine rechtssichere und effiziente Zollabwicklung auf.

Der Stand der Information ist der Tag der Veröffentlichung.

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